Düsseldorfer Tabelle 2026: Beträge verstehen
Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig angepasst. Dieser Ratgeber erklärt dir, wie du die aktuellen Sätze richtig liest – ohne dich auf pauschale Online-Rechner zu verlassen.
Was die Düsseldorfer Tabelle regelt
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Leitlinie, die den Kindesunterhalt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes staffelt. Sie wird in der Regel zum Jahreswechsel aktualisiert.
Wichtig: Die Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Orientierungshilfe. Die Grundlagen erklärt unser Ratgeber Kindesunterhalt berechnen.
So liest du die Tabelle richtig
In den Zeilen findest du die Einkommensgruppen, in den Spalten die Altersstufen des Kindes. Der abgelesene Betrag ist der Tabellenunterhalt – davon wird je nach Konstellation noch das Kindergeld (anteilig) abgezogen.
Entscheidend ist das bereinigte Nettoeinkommen, also nach Abzug bestimmter anerkannter Positionen. Schon hier passieren die meisten Fehler.
Was sich mit einer Anpassung ändern kann
Bei einer Aktualisierung steigen häufig die Mindestsätze und teils auch die Einkommensgruppen. Das kann bedeuten, dass sich der geschuldete Unterhalt verändert – nach oben oder durch geänderte Einstufung.
Eine bestehende Unterhaltsregelung passt sich nicht automatisch an. Ob eine Anpassung möglich ist, sollte anwaltlich geprüft werden.
Unterlagen geordnet bereithalten
Für eine saubere Einstufung sind aktuelle Einkommensnachweise und abzugsfähige Positionen entscheidend. Mit VaterKompass legst du relevante Unterlagen strukturiert ab und bereitest das Anwaltsgespräch vor.
Häufige Fragen
Was ändert sich bei der Düsseldorfer Tabelle 2026?+
Bei einer Aktualisierung steigen häufig die Mindestsätze und teils die Einkommensgruppen. Maßgeblich ist immer die jeweils aktuell veröffentlichte Fassung. Diese Informationen ersetzen keine anwaltliche Beratung.
Passt sich mein Unterhalt automatisch an die neue Tabelle an?+
Nein. Eine bestehende Regelung passt sich nicht automatisch an. Ob eine Anpassung möglich ist, sollte anwaltlich geprüft werden.
Welches Einkommen zählt für die Einstufung?+
Das bereinigte Nettoeinkommen – also nach Abzug bestimmter anerkannter Positionen. Die genaue Berechnung sollte ein Anwalt vornehmen.
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung deines Falls wende dich an einen Fachanwalt für Familienrecht.
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