Volljährigenunterhalt: Wenn das Kind 18 wird
Mit dem 18. Geburtstag ändert sich beim Unterhalt einiges. Dieser Ratgeber erklärt sachlich, was Volljährigenunterhalt bedeutet und worauf du als Vater achten solltest.
Was sich mit der Volljährigkeit ändert
Mit 18 entfällt der Betreuungsunterhalt – das Kind wird nicht mehr betreut, sondern beide Eltern werden grundsätzlich barunterhaltspflichtig, jeweils anteilig nach ihrem Einkommen.
Das Kind muss seinen Unterhaltsbedarf zudem selbst geltend machen und seine Bedürftigkeit darlegen. Die Grundlagen der Berechnung erklärt unser Ratgeber Kindesunterhalt und Düsseldorfer Tabelle.
Privilegierte volljährige Kinder
Eine Sonderstellung haben sogenannte privilegierte Volljährige: Kinder bis 21, die noch zur Schule gehen und im Haushalt eines Elternteils leben. Sie werden minderjährigen Kindern unterhaltsrechtlich weitgehend gleichgestellt.
Für sie gelten teilweise günstigere Regeln, etwa beim Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Anrechnung von Kindergeld und eigenem Einkommen
Beim Volljährigenunterhalt wird das volle Kindergeld auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Auch eigenes Einkommen des Kindes – etwa eine Ausbildungsvergütung – mindert in der Regel den Unterhaltsbedarf.
Die konkrete Berechnung ist komplex und sollte anwaltlich geprüft werden.
Nachweise geordnet bereithalten
Halte deine Einkommensnachweise und Belege geordnet vor, damit der anteilige Unterhalt sauber berechnet werden kann. Mit VaterKompass legst du relevante Unterlagen strukturiert ab und bereitest das Anwaltsgespräch vor.
Häufige Fragen
Müssen beide Eltern für ein volljähriges Kind zahlen?+
In der Regel ja. Ab 18 sind grundsätzlich beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen barunterhaltspflichtig. Diese Informationen ersetzen keine anwaltliche Beratung.
Was ist ein privilegiertes volljähriges Kind?+
Ein Kind bis 21, das noch zur Schule geht und bei einem Elternteil lebt. Es wird unterhaltsrechtlich weitgehend wie ein minderjähriges Kind behandelt.
Wird das Kindergeld beim Volljährigenunterhalt angerechnet?+
Ja. Beim Volljährigenunterhalt wird das volle Kindergeld auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Auch eigenes Einkommen mindert den Bedarf.
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung deines Falls wende dich an einen Fachanwalt für Familienrecht.
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