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Namensänderung des Kindes nach Trennung

Will der andere Elternteil dem Kind einen neuen Nachnamen geben, betrifft das auch dich als Vater. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Punkte.

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VaterKompass-Redaktion

Herausgeber: Barbuia GmbH

Zuletzt geprüft am 01. Juni 2026

Erstellt von der VaterKompass-Redaktion (Barbuia GmbH) mit Sorgfalt und nach öffentlich zugänglichen Quellen des deutschen Familienrechts.

Rechtliche Grundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) · Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Was ist eine Einbenennung?

Von Einbenennung spricht man, wenn ein Kind nach einer neuen Heirat des betreuenden Elternteils den Familiennamen der neuen Familie erhalten soll. Das ändert den Nachnamen des Kindes.

Eine Namensänderung ist ein erheblicher Eingriff in die Beziehung zwischen Kind und namensgebendem Elternteil.

Deine Zustimmung als Vater

Trägt das Kind deinen Namen und bist du mitsorgeberechtigt, ist für eine Einbenennung in der Regel deine Zustimmung erforderlich. Ohne sie ist eine Namensänderung meist nicht ohne Weiteres möglich.

Verweigerst du die Zustimmung, kann das Familiengericht sie unter engen Voraussetzungen ersetzen – nämlich wenn die Änderung für das Kindeswohl erforderlich ist.

Worauf das Gericht achtet

Der Maßstab ist hoch: Bloße Bequemlichkeit oder der Wunsch nach einem einheitlichen Familiennamen reichen in der Regel nicht. Es kommt auf das Wohl des Kindes im Einzelfall an.

Eine bestehende, gelebte Beziehung zwischen dir und dem Kind ist hier ein wichtiges Argument.

Häufige Fragen

Kann mein Kind ohne meine Zustimmung umbenannt werden?+

Trägt das Kind deinen Namen und bist du mitsorgeberechtigt, ist für eine Einbenennung in der Regel deine Zustimmung erforderlich. Diese Informationen ersetzen keine anwaltliche Beratung.

Was ist eine Einbenennung?+

Die Erteilung des Familiennamens einer neuen Familie an das Kind, etwa nach einer erneuten Heirat des betreuenden Elternteils.

Kann das Gericht meine Zustimmung ersetzen?+

Nur unter engen Voraussetzungen, wenn die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich ist. Der Maßstab ist hoch.

Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung deines Falls wende dich an einen Fachanwalt für Familienrecht.

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